Kostenerstattung für eine Ärztliche Akupunkturbehandlung bei gesetzlich versicherten Patienten

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen in der Regel Körperakupunktur bei chronischen Rücken- und chronischen Kniegelenksschmerzen, wenn sie von einem qualifizierten Arzt mit Kassenzulassung und Zusatzbezeichung Akupunktur sowie Abrechnungsbefugnis der Akupunkturleistung erbracht werden.

Diese Abrechnungsbefugnis hat unsere Praxis.

Sollen andere Krankheitsbilder und andere Schmerzerkrankungen behandelt werden, haben die Patienten die Wahl, zu einem kassen- oder privatärztlich tätigen Arzt ihrer Wahl zu gehen; diese Therapien müssen dann als sogenannte IGEL Leistungen von den kassenversicherten Patienten selber bezahlt werden. Wollen sich gesetzlich versicherte Patienten für solche zusätzlichen ärztliche Leistungen absichern, müssen sie eine private Zusatzversicherung abschließen.


Viele Patienten entscheiden sich für eine privatärztliche Akupunkturbehandlung bei ihrem Kassen- oder einem Privatarzt. Sie erwarten dafür zu Recht eine hochwertige, individuelle Akupunktur, eine individuelle Anamneseerhebung und genügen Zeit für ihre Anliegen.

Insbesondere bei schwierigen, chronischen Krankheitsfällen sind diese Kriterien oft von großer Bedeutung. Ausschlaggebend für die Arztwahl sollte neben der „Sympathie und Wellenlänge“ auch der Ausbildungsstand und die Erfahrung des Arztes im Bereich der Akupunktur und der dazugehörigen Methoden ( z.B. Schröpfen, Triggerpunktbehandlung und manuelle Medizin)